Ausschlagung

Mit dem Tod tritt die Erbfolge automatisch ein. Eine Erklärung muss hierfür nicht abgegeben werden.

Aber was macht man, wenn der Nachlass überschuldet ist? Kann die Haftung ausgeschlossen werden oder gibt es eine Nachlassinsolvenz. Hier stellt sich dann oft die Frage, ob man überhaupt Erbe sein möchte oder das Erbe lieber ausschlägt. Die Ausschlagung erfolgt gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht. Die Frist für eine Ausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis.

Versäumt man diese Frist, kommt nur noch eine Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung wegen eines Irrtums in Betracht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns, damit wir in Ruhe Ihre Fragen erörtern und eine für Sie geeignete Strategie planen können.

Adresse    Oher Weg 2 ·  21509 Glinde bei Hamburg

Telefon +49 (0)40 - 711 80 40
Fax        +49 (0)40 - 711 06 82
E-Mail office@kanzlei-hemsen.de

Unsere Sprechzeiten
Mo – Do 8:00 – 19:00 Uhr
Fr 8:00 – 16:00 Uhr
Termine und Beurkundungen Samstag, Sonntag und an Feiertagen nach Vereinbarung