Erbscheinverfahren

Mit dem Tod des Erblassers tritt die Erbfolge ein. Oft ist der Erbe dann gehindert, über den Nachlass zu verfügen oder bestimmte Abläufe in Gang zu setzen.

Bei dem jeweils zuständigen Nachlassgericht muss dann ein Erbschein als Legitimationspapier zum Erbnachweis beantragt werden.

In Erbfällen mit Auslandsberührung kommt ebenfalls die Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses in Betracht.

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