Europäisches Nachlasszeugnis

Hinterlässt der Erblasser Vermögen im europäischen Ausland, kommt man mit einem deutschen Erbschein oft nicht weiter.

In solchen Fällen muss ein Legitimationspapier nach europäischem Recht beantragt werden, das so genannte europäische Nachlasszeugnis.
Dieses kann dann für eine Dauer von 6 Monaten zur Abwicklung des Nachlasses im Ausland verwendet werden.

Wir klären ihre Fragen zum Nachlass mit Auslandsberührung und lösen den komplexen Sachverhalt für Sie verständlich auf. Vereinbaren Sie daher jetzt einen Termin.

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