Pflichtteilsansprüche

Das Leben kann bunt sein!

Wenn ein Elternteil sich neu verliebt, wieder heiratet und sich dann auch noch mit den eigenen Kindern überwirft, liegen schnell die Nerven blank. Die Enterbung der eigenen Kinder ist dann häufig auch nicht weit.

Ein so drastischer Schritt löst Pflichtteilsansprüche aus. Ein Pflichtteilsanspruch bemisst sich nach der Höhe des vorhandenen Nachlasses. Zum Schutz des Pflichtteilsberechtigten werden grundsätzlich aber auch lebzeitige Schenkungen mitberücksichtigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Pflichtteilsanspruch eines unliebsamen Abkömmlings auch geschmälert werden.

Den Pflichtteil hingegen komplett auszuschließen, ist entweder nur freiwillig durch Erklärung eines Pflichtteilverzichts, aufgrund gestalterischer Kniffe im Testament oder gegen den Willen des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen bestimmter sehr enger Voraussetzungen möglich, die eine Erbunwürdigkeit nach sich ziehen.

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