Testament und Erbvertrag

Sich mit dem eigenen Tod und der Frage, wer was nach dem Ableben bekommen soll, auseinanderzusetzen ist meist ein äußerst sensibles Thema, welches gerne vor sich hergeschoben wird.

Man verkennt dabei oft, dass Regelungen zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten und sonstige Konflikte vermeiden können. Insbesondere in Patchwork-Familien ist die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages dringend zu empfehlen, um Konflikte – die in diesen Fällen vorprogrammiert sind – zu vermeiden.

Welche Form der Nachlassregelung gewählt wird – Testament oder Erbvertrag, Einzeltestament oder Ehegattentestament, Berliner Testament – kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Hüten Sie sich jedoch vor einfachen Standardlösungen! Die Sicherung des eigenen Lebenswerkes ist zu wichtig und das Erbrecht zu komplex, um das Risiko über eine 08/15-Lösung abzudecken.
Für eine maßgeschneiderte Lösung sind wir für Sie da.

Expertentipp: Aufgrund Regelmäßiger Anpassungen/ Änderung der Gesetzeslage, kann ein vorbildlich aufgestelltes Testament des Jahres 2010 heute in (weiten) Teilen widersprüchlich oder überholungsbedürftig sein. Wir überprüfen daher gerne Ihre bereits errichtete letztwillige Verfügung auf deren Gültigkeit und Aktualität. Ebenfalls, ob alle – vielleicht auch in der Zwischenzeit – eingetretenen Eventualitäten von Ihnen bedacht worden sind.

Vereinbaren Sie hier einen Termin, damit wir Ihr Anliegen in Ruhe erörtern können.

Adresse    Oher Weg 2 ·  21509 Glinde bei Hamburg

Telefon +49 (0)40 - 711 80 40
Fax        +49 (0)40 - 711 06 82
E-Mail office@kanzlei-hemsen.de

Unsere Sprechzeiten
Mo – Do 8:00 – 19:00 Uhr
Fr 8:00 – 16:00 Uhr
Termine und Beurkundungen Samstag, Sonntag und an Feiertagen nach Vereinbarung