Übertragung von Immobilien

Bei der Nachlassplanung stellt sich oft – beispielsweise aus taktischen oder steuerlichen Gründen – die Frage einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen – etwa auf die eigenen Kinder.

Bei einer solchen lebzeitigen Übertragung von Immobilieneigentum sollte immer berücksichtigt werden, ob ein Nießbrauchvorbehalt eingeräumt und unter welchen Voraussetzungen eine Rückübertragung der Immobilie möglich sein soll. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob die Immobilie selbst- oder fremdgenutzt wird.

Die Vor- und Nachteile, die damit verbundenen Risiken und die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Vereinbaren Sie jetzt hierzu einen Termin.

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