Vermächtnisse
Für den Erblasser besteht die Möglichkeit, in seinem Testament bestimmte Gegenstände an konkrete Personen zu vermachen, ohne dass diese Erben werden oder am sonstigen Nachlass partizipieren.
Vermächtnisnehmer kann eine familienfremde Person sein, aber auch ein Erbe, der möglicherweise bessergestellt werden soll. Nicht verwechselt werden darf das Vermächtnis mit einer Teilungsanordnung, bei welcher der Erblasser eine konkrete Verteilung des Nachlasses oder Teile davon vornimmt.
Wann ein Vermächtnis für Sie sinnvoll ist, als auch für deren Geltendmachung sollten wir in einem persönlichen Gespräch klären. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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